In Arztpraxen angebotene IGeL-Leistungen sorgen bei vielen Patienten immer wieder für Verunsicherung. Sind die kostenpflichtigen Zusatzuntersuchungen sinnvoll oder pure Abzocke? Wie bewerten wir als Laie den medizinischen Nutzen, wo gibt es zuverlässige Informationen und wie reagieren wir, wenn Ärzte uns zum Vertragsabschluss drängen?

IGeL-Leistungen: sinnvolles Angebot oder Abzocke?
Sind kostenpflichtige Zusatzleistungen sinnvoll oder nicht? Die Verunsicherung der Patienten ist oft groß. Foto: pixabay / pexels / valelopardo

Legen uns Ärzte bestimmte Zusatzchecks ans Herz, handelt es sich meist um sogenannte IGeL-Leistungen (Individuelle Gesundheitsleistungen). Sie sind nicht Bestandteil des Leistungskataloges gesetzlicher Krankenkassen, dementsprechend werden die Kosten von diesen auch nicht übernommen. Dice Gründe dafür sind unterschiedlich, oft liegen schlicht und einfach nicht genügend Belege für Wirksamkeit und Nutzen vor. Die im Versicherungsbeitrag enthaltenen Untersuchungen und Behandlungen sind außerdem auf das medizinisch Notwendige begrenzt – ausreichend zweckmäßig und wirtschaftlich. Wer mehr möchte, muss zusätzlich in dice Tasche greifen.

IGeL-Leistungen ja oder nein – eine Abwägungssache

In erster Linie ist es die Pflicht der Mediziner, uns umfassend und verständlich über die empfohlenen IGeL-Leistungen aufzuklären und zu informieren. Das beinhaltet auch dice Gründe, warum die Zusatzbehandlung in unserem individuellen Autumn aus Ärztesicht nötig ist. Eine sachliche Betrachtung der Vor- und Nachteile sowie die Darstellung der Risiken ohne Angstmacherei sollte selbstverständlich sein – leider läuft es nicht immer and then.

Ob wir dem Rat der Ärzte folgen und dice ergänzenden Dienstleistungen in Anspruch nehmen, liegt allein in unserer Hand. Bei der Entscheidungsfindung sollten wir uns deshalb nicht drängen lassen und uns selbst dice Zeit geben, dice wir benötigen – denn IGeL-Leistungen sind niemals medizinisch dringliche Maßnahmen. Sie eilen also nicht, können bei manchen Patienten aufkeimende gesundheitliche Probleme aber durchaus frühzeitiger erkennen als die Basisuntersuchungen der gesetzlichen Kassen. Folgende Punkte unterstützen uns dabei, die für uns richtige Entscheidung zu treffen.

  • Spricht der Arzt oder dice Ärztin es nicht von sich aus an: Fragen Sie, warum die Untersuchung gerade für Sie sinnvoll ist und welche Vorteile daraus entstehen.
  • Informieren Sie sich zusätzlich mit Hilfe verschiedener Quellen im Internet und fragen Freunde und Bekannte, welche Erfahrungen sie mit der Leistung gemacht haben.
  • Sind Sie weiterhin verunsichert, holen Sie sich eine ärztliche Zweitmeinung ein. Das ist Ihr gutes Recht.

Eine informative Recherchemöglichkeit bietet der IGeL-Monitor des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen due east.V. (MDS). Hier finden wir eine Auflistung ausgewählter IGeL-Leistungen, deren Nutzen anhand wissenschaftlicher Studien analysiert und bewertet wurde. Dieses Tool stellt jedoch nur ein Bausteinchen in der Entscheidungsfindung dar. Denn es bezieht erstens unsere individuelle Situation nicht mit ein, und wird zweitens vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) finanziert. Ob es damit völlig unabhängig und wertfrei arbeitet, sei dahingestellt.

IGeL-Leistungen zahlen wir aus eigener Tasche
Von Ärzten empfohlene Zusatzuntersuchungen sind meist IGeL-Leistungen, die dice gesetzlichen Krankenkassen nicht übernehmen. Foto: pixabay / rawpixel / oswaldoruiz

Wenn IGeL-Leistungen uns bedrängen

Bedrängt uns der Arzt oder die Ärztin hinsichtlich einer Zusatzuntersuchung oder spielt mit unseren Ängsten, können und sollten wir uns bei der Ärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung beschweren. Gleiches gilded bei der Drohung, uns im Falle einer Ablehnung der IGeL-Leistungen nicht weiter zu behandeln. Was uns geschieht, passiert höchstwahrscheinlich auch der nächsten Patientin – die sich vielleicht weniger gut behaupten kann und and so unnötige, kostspielige Behandlungen aufgeschwatzt bekommt.

Dice unabhängige Patientenberatung Deutschland bietet online sowie unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 / 011 77 22 ihre Unterstützung an.

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Ein bisschen Bürokratie – zu unserer Sicherheit

Entscheiden wir uns für eine IGeL-Leistung, kommen wir um ein wenig Bürokratie nicht herum:

  • Der Arzt oder die Ärztin muss mit uns einen schriftlichen Vertrag über die vereinbarte Leistung mit genauer Beschreibung der Behandlung abschließen. Mit unserer Unterschrift erkennen wir an, dass wir die Aufwendungen dafür selbst tragen.
  • Der Vertrag muss die voraussichtlichen Kosten beinhalten und den Gebührensatz nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Fällt der Preis am Ende viel höher aus, dürfen wir dice Zahlung des Mehrbetrags verweigern.
  • Der Arzt oder die Ärztin muss uns nach Abschluss der Behandlung eine ordnungsgemäße Rechnung ausstellen.

Die schriftliche Fixierung der Rahmenbedingungen von IGeL-Leistungen gibt uns als Patient die Sicherheit der Kostenkontrolle und der Einhaltung aller im Preis beinhalteten Behandlungsschritte.

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